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«Das EPD wirkt» – Start der Informationskampagne

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) kann man alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort digital ablegen und jederzeit abrufen. Je einfacher und sicherer diese Daten verfügbar sind, desto besser für die Patientinnen und Patienten, die Angehörigen und das Gesundheitspersonal. Am 30. Juni 2023 startet eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit den Kantonen getragene Informationskampagne zum EPD. Sie richtet sich in einer ersten Phase an die Gesundheitsfachpersonen, später auch an die breite Bevölkerung.

Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Gesundheitssystem und erstklassige Fachpersonen. Das wirkt. Wenn alle Menschen ihre Gesundheitsdaten jederzeit einfach abrufen und diese auch dem Spital, Pflegeheim, der Apotheke oder dem Hausarzt und der Hausärztin zugänglich machen können, stärken wir die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit weiter. Das Zusammenspiel wird erleichtert, wenn man den Dokumenten nicht mehr nachtelefonieren muss. Die Kampagne steht deshalb unter dem Claim: «Das EPD wirkt».

Bessere Behandlungsqualität und mehr Sicherheit

Beim EPD stehen die Patientinnen und Patienten im Zentrum. Das hat viele Vorteile:

  • Zugang zu persönlichen Dokumenten
    Das EPD stärkt die Rolle der Patientinnen und Patienten. Ohne EPD erhalten sie nur Einblick in ein medizinisches Dokument, wenn sie ausdrücklich bei ihrer Gesundheitsfachperson danach fragen.
  • Kontrolle über die Daten
    Die Patientinnen und Patienten legen fest, wer ausser ihnen ihre Dokumente einsehen kann. So können sie ihr EPD jederzeit nach ihren Bedürfnissen einrichten und kontrollieren.
  • Gesundheitsinfos sicher an einem Ort
    Das EPD steht über eine sichere Internetverbindung jederzeit auf allen Geräten zur Verfügung: Computer, Tablets oder Smartphones.
  • In der ganzen Schweiz
    Das EPD funktioniert in der ganzen Schweiz: über die Kantonsgrenzen hinaus und zwischen den verschiedenen EPD-Anbietern.
  • Bessere Behandlungsqualität
    Mit dem EPD können unnötige oder doppelte Untersuchungen vermieden werden. Das dient den Patientinnen und Patienten. Mit dem Zugriff auf behandlungsrelevante Dokumente erhöht sich aber auch die Sicherheit der Gesundheitsfachpersonen für eine korrekte Diagnose und Therapie.
  • Nutzen erhöhen
    Das EPD wird laufend verbessert, bald etwa mit der Einführung des e-Impfausweises oder des Medikationsplans.
  • Im Notfall sofort verfügbar
    Mit dem EPD erhalten Gesundheitsfachpersonen im Notfall rasch Zugang zu wichtigen Informationen.

Für einige freiwillig, für andere Pflicht

Obwohl man es «Patientendossier» nennt: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen – freiwillig und kostenlos. Es ist für alle sinnvoll, gerade auch bei einem Notfall.

Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken und Pflegeheime sowie Geburtshäuser und ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Gesundheitsfachpersonen und vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten können sich dem EPD freiwillig anschliessen.

Nationale Informationskampagne «Das EPD wirkt»

Mit «Das EPD wirkt.» lanciert das BAG am 30. Juni 2023 gemeinsam mit den Kantonen eine Informationskampagne. Sie richtet sich in der ersten Phase an die Gesundheitsfachpersonen. Die an die breite Bevölkerung gerichtete Kampagne folgt in einer zweiten Phase im Verlaufe von 2024.

Gesundheitsfachpersonen sind wichtige Akteure bei der Verbreitung des EPD, da Patientinnen und Patienten grosses Vertrauen in sie haben. Die Kampagne informiert sie über das EPD, dessen Nutzen und soll dazu beitragen, dass sich Gesundheitsfachpersonen dem EPD anschliessen. Zudem können sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, bevor die Kampagne für die breite Bevölkerung startet.

Die Kampagne beruht auf einer gesetzlichen Grundlage: Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist es Aufgabe des Bundes, die Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung über das EPD zu informieren und diese Informationstätigkeiten mit den Kantonen zu koordinieren.

Teil der Kampagne werden

Gesundheitsfachpersonen finden alle Informationen dazu auf der Website www.patientendossier.ch. Sie können selbst Teil der Kampagne werden und Informationsmaterial bestellen (Flyer, Sticker, Kugelschreiber und Info-Steller).

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Kontakt

Jeannette Portmann
Didier Bonvin
Co-Projektleitung EPD-Kampagne
Sektion Gesundheitsinformation und Kampagnen

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