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Der steinige Weg zur ersten Sexualberatungsstelle der Schweiz

Ausgabe Nr. 110
Sep. 2015
Gesundheitskompetenz und Rahmenbedingungen

Sexuelle Gesundheit. 1933 wurde in Zürich Aussersihl die erste Beratungsstelle zu Fragen rund um Sexualität und Geburtenregelung in der Schweiz eröffnet. Danach folgten vergleichbare Einrichtungen in den Städten Basel, Bern, Genf und Lausanne. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Auslegeordnung zur Geschichte der Sexualität und Reproduktion in der Schweiz mitfinanziert. Der vorliegende Artikel von Brigitte Ruckstuhl und Elisabeth Ryter entstand in diesem Zusammenhang.

Fritz Brupbacher.

Im Jahre 1933 wurde in Zürich Aussersihl die schweizweit erste Beratungsstelle zu Fragen rund um Sexualität und Geburtenregelung eröffnet. Hinter der Zentralstelle für Ehe- und Sexualberatung Zürich, der Zesex, stand ein privater Verein, der ein Jahr zuvor unter dem Vorsitz von Stadtrat Jakob Gschwend, dem Vorsteher des Wohlfahrtamts der Stadt Zürich, gegründet worden war. Die Beratungsstelle hatte zwar Pioniercharakter für die Schweiz, nicht aber für Europa. Seit Beginn der 1920er-Jahre hatte die Sexualreformbewegung in vielen Städten solche Stellen angeregt und etabliert. Sie boten Information und Beratung zu Sexual- und Verhütungsfragen, und eine Reihe von ihnen gaben kostenlos Verhütungsmittel ab – es dürfte sich in erster Linie um Kondome und Pessare gehandelt haben –, was für die damalige Zeit sehr fortschrittlich und keineswegs unbestritten war. 

Abtreibung als Geburtenregelung

Auch in der Schweiz wurden die Themen Abtreibung und Verhütungsme-thoden kontrovers diskutiert. Geburtenregelung wurde nach dem Ersten Weltkrieg verstärkt thematisiert. Anlass gab der Geburtenrückgang, der schon vor dem Ersten Weltkrieg eingesetzt und sich ab 1915 weiter verstärkt hatte. Während Konservative ein Schwinden der Bevölkerung befürchteten, herrschte in sexualreformerischen Kreisen in der Zwischenkriegszeit Aufbruchstimmung. Ihre zentralen Themen waren Geburtenregelung und die Aufhebung des Abtreibungsverbots. Mit Aufklärung über Schwangerschaftsverhütung wollten sie den illegal vorgenommenen Abtreibungen, die in den 1930er-Jahren mit der wirtschaftlichen Krise nochmals zunahmen, etwas entgegensetzen. Wichtig war ihnen der einfache und kostengünstige Zugang zu Verhütungsmitteln. Solche standen zwar zur Verfügung, wurden aber noch wenig genutzt. Kondome waren teuer und schwer erhältlich, Pessare mussten zumindest in der Schweiz von einer Ärztin oder einem Arzt eingesetzt werden, andere damals bekannte Methoden wie Coitus Interruptus und Scheidenspülungen waren sehr unsicher. Auch Informationen zu Empfängnisverhütung waren bis in die 1920er-, 1930er-Jahre nur schwierig zu bekommen. Verhütung hiess deshalb bis in die 1930er-Jahre oft Abtreibung – zumindest für Frauen der Unterschicht. Der Schwangerschaftsabbruch stand aber grundsätzlich unter Strafe. Daran änderte auch das 1942 in Kraft getretene schweizerische Strafgesetzbuch nichts.  

Angriff auf die Institution Ehe befürchtet

Die Schaffung von Sexualberatungsstellen wurde vor allem von den linken und von sexualreformerischen Kreisen gefordert. Zu den Exponentinnen und Exponenten in Zürich gehörten unter anderen das Ärzteehepaar Fritz und Paulette Brupbacher sowie die Juristinnen Elisabeth Balsiger-Tobler und Margrit Willfratt-Düby. Fritz Brupbacher forderte Ende der 1920er-Jahre vom Stadtzürcher Parlament finanzielle Unterstützung für eine Beratungsstelle. In den frühen 1930er-Jahren wurde auch im Kantonsparlament danach gefragt, was der Kanton für eine verbesserte Sexualaufklärung zu tun gedenke. Die Vorstösse wurden abgelehnt mit der Begründung, die verlangte Aufklärung über Verhütung der Schwangerschaft sei nicht nötig. Die Leute würden die anzuwendenden Mittel kennen; es fehle aber «an der Energie und am Willen» sie anzuwenden (Protokoll Kantonsrat, Sitzung vom 30. Juni 1930). In der Stadt dagegen wurde die Beratungsstelle nach anfänglichen Widerständen schliess- lich 1933 eröffnet. Die Trägerschaft übernahm nach schweizerischer Tradition ein privater Verein, der von der Gemeinde subventioniert wurde.  

Die Debatten um Sexualaufklärung und Sexualberatungsstellen geben einen Einblick in die Argumentationsmuster und Interessen. Die Gegner und Gegnerinnen sahen die Geburtenregelung als Angriff auf die Institution Ehe. «Wenn der Staat die Geburtenverhütungsmittel propagiere, dann werde der Wille zum Kind erstickt», argumentierte der EVP-National- und Kantonsrat Dr. med. Hans Hoppeler im Dezember 1932 (Protokoll Kantonsrat, Sitzung vom 5. Dezember 1932). Eine Mehrheit vertrat die Ansicht, dass Sexualität auf die Ehe beschränkt sein sollte, die Fortpflanzung und die Erziehung der Kinder deren wichtigste Funktion sei. Zu den Gegnern von Beratungsangeboten gehörten auch viele Ärzte. Sie befürchteten, ihren Expertenstatus in der Geburtenkontrolle zu verlieren.  

Verhütungsmittel sind ein Segen

Die Befürworterinnen und Befürworter betrachteten Verhütungsmittel als einen Segen. Es sei nicht mehr als ein Zufall, «wenn einige Unglückliche vor Gericht und Anklagebank gezerrt» würden. Die zahlreichen Abtreibungen würden beweisen, «dass die Kenntnis der Geburtenregelung in den breiten Massen des Volkes noch ungenügend vorhanden» sei. Die gebildeten Kreise seien besser informiert. Ihnen sei «dank anerzogener Sorgsamkeit und hygienischer Aufklärung, kraft ihrer persönlichen Beziehungen das Problem um einiges leichter gemacht» (Die Frau in der Schweiz. Illustriertes Jahrbuch für die Frauen-Bestrebungen, 1934). Die Juristin Mina Bertschinger unterstrich, «das einzig wirksame Mittel, die sehr gefährlichen und in jeder Weise unerwünschten Schwangerschaftsunterbrechungen zu unterbinden, wäre, das Entstehen ungewollter Schwangerschaften zu verhindern. Eine grosszügige Volksaufklärung über die Anwendung von Schutzmitteln [ist] die beste Waffe im Kampfe gegen die Abtreibungsseuche» (Rote Revue 1933/34, S. 372).  

Kondomautomaten bis 1986 verboten

Umstritten war auch die Zielsetzung solcher Stellen. Eine zentrale Frage war, ob eher die Beratung für eugenische Fragen im Sinne einer Regelung eines gesunden Nachwuchses oder die Verhütungsberatung im Vordergrund stehen sollte. Dass eugenische Beratungen zum Aufgabenbereich der Beratungsstelle gehörten, war damals jedoch Konsens. Hingegen wurde lange darüber debattiert, ob Verhütungsmittel kostenlos oder zu günstigen Preisen abgegeben werden sollten, wie es Beispiele im Ausland zeigten. Schliesslich entschieden in Zürich die Behörden, dass zwar zu Verhütungsfragen beraten werden solle, aber keine Verhütungsmittel abgegeben werden durften. Die Ärzte hatten durchgesetzt, dass nur sie befugt seien, empfängnisverhütende Mittel abzugeben. Die Beratungsstelle hatte sich diesem Entscheid zu fügen.  

Auch wenn die Beratungsstelle in Zürich realisiert werden konnte, so wurden der Schwangerschaftsverhütung in den 1930er-Jahren immer wieder Steine in den Weg gelegt. 1937 erhielt die Ärztin Paulette Brupbacher im Anschluss an ein Referat über Geburtenregelung in Solothurn ein Redeverbot durch das Bundesgericht. Ihr Vortrag wurde als schamlos eingestuft. 1939 wurde im Kanton Zürich mit dem Gastgewerbegesetz das Aufstellen von Präservativautomaten in Gaststätten verboten. Dieses Verbot wurde erst 1986 im Zusammenhang mit HIV/Aids aufgehoben.  

Die Debatte zeigt, dass ein Lösungsansatz, der viele illegale und lebensbedrohliche Abtreibungen hätte verhindern können, sowohl bei den Politikern als auch in der Ärzteschaft auf Abwehr stiess. Statt einer «privat gesteuerten» bevorzugten die gesellschaftlich dominanten Kräfte eine durch Medizin und Gesetz regulierte Geburtenkontrolle. Erst die in den 1960er-Jahren auf den Markt gekommene «Pille» schuf für die Frauen die Voraussetzung, selbstbestimmt über Fragen der Sexualität und Reproduktion zu entscheiden.  

Literatur (Auswahl):

Dubach, Roswitha (2013). Verhütungspolitik. Sterilisation im Spannungsfeld von Psychiatrie, Gesellschaft und individuellen Interessen in Zürich (1890–1970). Zürich  

Gafner, Lina (2010). «Mit Pistole und Pessar». Sexualreform und revolutionäre Gesellschaftskritik im Zürich der 1920er- und 1930er-Jahre. Nordhausen  

Helwing, Katharina (1989). «Frauennot –
Frauenglück». Diskussion und Praxis des straflosen Schwangerschafts-abbruchs in der Schweiz (1918–1942). Zürich    

Kontakt

Sirkka Mullis, Abteilung Übertragbare Krankheiten, sirkka.mullis@bag.admin.ch

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