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Aus erster Hand

Ausgabe Nr. 79
Feb. 2010
Nationales Präventionsgesetz

Editorial Salome von Greyerz. Der Versuch, ein «Eidgenössisches Präventivgesetz» zu erlassen, scheiterte 1982 noch vor der parlamentarischen Debatte am Widerstand der Kantone und Wirtschaftsverbände. Auch wenn in den folgenden 25 Jahren in der Suchtpolitik oder in der HIV-Prävention wichtige Ziele erreicht werden konnten, galt das Augenmerk der Gesundheitspolitik in dieser Zeit vornehmlich der kurativen Medizin und der Finanzierung der Versorgungssysteme.

Die demografische Alterung und die Zunahme chronischer Krankheiten werden die Nachfrage nach medizinischen Leistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark erhöhen. Gleichzeitig werden sich die Ressourcen in der kurativen Medizin verknappen. Deshalb sind verstärkte Anstrengungen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendig. Dies bedingt aber, dass diese Bereiche über einen ausreichenden Organisationsgrad verfügen. Nur so können sie neben Therapie, Rehabilitation und Pflege als «vierte Säule» das Gesundheitssystem tragen helfen.

Der Bundesrat folgte deshalb im September 2007 einem Vorschlag von OECD und WHO und erteilte dem Bundesamt für Gesundheit den Auftrag, neue gesetzliche Grundlagen für die Bereiche Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung zu erarbeiten, mit dem Ziel, diese Bereiche zu stärken sowie Koordination und Effizienz der laufenden Aktivitäten zu verbessern.

Im Sommer 2008 wurde der Erlass eines Präventionsgesetzes in der Vernehmlassung von einer Mehrheit der Kantone und der übrigen Stellungnehmenden klar befürwortet. Kritisch kommentiert wurde das neue Präventionsgesetz hingegen von Teilen der Wirtschaft, welche die geltenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend erachten.

Der Bundesrat hat Ende September 2009 den Entwurf des Bundesgesetzes über Prävention und Gesundheitsförderung sowie die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats wird die Diskussion des Gesetzesentwurfs voraussichtlich nach der Frühjahrssession 2010 aufnehmen.


Salome von Greyerz
Co-Leiterin Abteilung
Multisektorale Projekte
Leiterin Sektion Innovationsprojekte
Bundesamt für Gesundheit

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