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Vorbeugen ist besser als heilen!

Ausgabe Nr. 79
Feb. 2010
Nationales Präventionsgesetz

Forum Vlasta Mercier. Die Schweiz ist eines der wenigen Industrieländer, die über keine gesetzliche Grundlage verfügen, die es erlauben, Präventionsmassnahmen auf nationaler Ebene zu stärken und zu koordinieren. Angesichts der Überalterung, der medizinisch-technologischen Entwicklung sowie der Zunahme der chronischen Krankheiten (kardiovaskuläre Krankheiten, Diabetes, Krebs, psychische Erkrankungen) ist in naher Zukunft ein sehr starker Kostenanstieg im Pflegebereich zu erwarten. Dieser Kostenanstieg ist nur zum Teil unausweichlich. Mit einer verbesserten Präventionspolitik und Gesundheitsförderung könnte er stark gebremst werden. Im Übrigen zeigen immer mehr Studien, dass die Präventionsmassnahmen wirksam und gute Investitionen sind.

Das kommende Bundesgesetz wird es erlauben, die Gesundheitsförderung, die Prävention und die Früherkennung auf allen Ebenen zu verstärken: beim Bund, bei den Kantonen und bei den Privaten im und ausserhalb des Gesundheitsbereichs. Die nationalen Ziele, die aufgrund der vorrangigen Probleme im öffentlichen Gesundheitswesen definiert wurden, sowie die Strategie des Bundesrats werden als Steuer- und Koordinierungsinstrumente dienen. Dies wird die Prävention und die Gesundheitsförderung wirksamer machen und Doppelspurigkeiten verhindern, sodass das Rad nicht 26 Mal erfunden werden muss. In diesem Sinn ist die Definition von nationalen Zielen ein wahrer Mehrwert. Die Kantone bleiben verantwortlich für die Umsetzung von Präventivmassnahmen, doch der Bund soll ihnen dafür eine bessere technische und methodologische Hilfe bieten. Diese Unterstützung durch eine nationale Struktur ist notwendig, was «best practice»-Empfehlungen, wirksame Massnahmen oder die Kosten-Nutzen-Analysen der Interventionen betrifft. Diese Struktur muss auch die nationalen Programme beinhalten, die es erlauben, diese Ziele zu erreichen. Es ist sinnvoller, diese Aufgaben zu zentralisieren als sie auf verschiedene Stellen zu verteilen, wie es momentan der Fall ist. Der Status quo würde die Koordination auf nationaler Ebene nicht verbessern.
Bedauerlicherweise ist die Funktion von kantonalen Präventionsverantwortlichen nicht im Gesetz festgelegt, obwohl alle Kantone bereits über eine solche Stelle verfügen. In der Tat würden die kantonalen Verantwortlichen bei der Ausarbeitung der Zielsetzungen durch den Bundesrat und die Kantone nützliches Expertenwissen einbringen, um die Entscheidungen auf politischer Ebene zu unterstützen und die Verbindung zur Basis zu schaffen. Ausserdem würde die Ernennung einer oder eines kantonalen Verantwortlichen die Rolle der Präven­tion in unserem Gesundheitssystem stärken. In der Schweiz fehlt es offensichtlich an Daten und an einer statistischen Beobachtung im Gesundheitsbereich. Selbst wenn der Gesetzesentwurf die Bedeutung der Harmonisierung der Datensammlung und der Krankheits­register anerkennt, enthält er diesbezüglich nur minimale Bestimmungen. Es ist schade, dass die Gelegenheit nicht genutzt wird, um die Grundlagen für eine einheitliche Datenerfassung für die ganze Schweiz zu schaffen.
Trotz einiger Fehler, die noch ausge­bessert werden könnten, wird das Parlament ein progressives Gesetz annehmen, das alle Werte berücksichtigt, die durch die Ottawa-Charta gefördert wurden.
Durch dieses Gesetz werden die Prävention und die Gesundheitsförderung als «vierter Pfeiler» unseres Gesundheitssystems der Therapie, der Rehabilitation und der Pflege gleichgestellt.


Vlasta Mercier
Präsidentin der Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung in der Schweiz

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