Mit neuen Bildern gegen die Macht der Gewohnheit
Mai. 2012Hausärztinnen und Hausärzte
Tabakprävention. Seit dem 1. Januar 2012 ist die zweite Serie der kombinierten Warnhinweise auf Tabakprodukten im Einsatz.
Aus der Wahrnehmungspsychologie weiss man: Bilder erhalten mehr Aufmerksamkeit als Texte und Neues mehr als Gewohntes. Seit 2010 müssen deshalb die bis dahin rein textlichen Warnungen auf den Tabakverpackungen mit Bildern und einem Hinweis auf die Rauchstopplinie (0848 000 181) ergänzt werden. Alle zwei Jahre müssen zudem neue Bild-Text-Sujets verwendet werden, um die Aufmerksamkeit für die Botschaften wieder aufzufrischen. Seit Januar 2012 muss nun die zweite Serie der sogenannten kombinierten Warnhinweise verwendet werden. Die Serie besteht wiederum aus 14 Bildern und Textbotschaften zu den Themen Abhängigkeit, vorzeitiger Tod, Schutz von Kindern und Ungeborenen und Unterstützung beim Rauchstopp. Die Warnhinweise müssen mindestens 35 % der Vorderseite und 50 % der Rückseite der Verpackung von Tabakwaren bedecken. Ziel ist es, die Rauchenden besser über die Risiken des Tabakkonsums aufzuklären und zum Rauchstopp zu motivieren. Darüber hinaus sollen Nichtrauchende davon abgehalten werden, mit dem Rauchen anzufangen.
Gute Akzeptanz
Im Rahmen des Tabakmonitorings Schweiz wird seit 2006 die Wirkung der Warnhinweise untersucht. Der im Oktober 2011 veröffentliche Bericht zu diesem Thema hat gezeigt, dass 61 % der Schweizer Bevölkerung die bildlichen Warnhinweise als «gut» bis «sehr gut» erachten. Bereits 2009, also noch bevor die Bilder obligatorisch wurden (Einführungsphase), gab bereits die Hälfte der Befragten an, diese Bilder schon einmal gesehen zu haben. Mit der Einführung des Obligatoriums im Jahr 2010 stieg die Bekanntheit nochmals an auf 76 %. Weder die Rauchenden noch die Nichtrauchenden glauben jedoch, dass die Bilder jemanden zum Rauchstopp bewegen können. Hingegen denkt die Mehrheit der Befragten, dass die Bilder Nichtrauchende darin bestärken können, nicht mit dem Rauchen anzufangen. Mit dem 2010 eingeführten Obligatorium für den Hinweis auf die Rauchstopplinie ist deren Bekanntheit von 34 % (2006) auf 47 % (2010) gestiegen. Vor 2010 war der Hinweis nur auf jeder 14. Packung aufgedruckt.
Kontakt
Michael Anderegg, Direktionsbereich Verbraucherschutz, michael.anderegg@bag.admin.ch