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Broschüre zu Rechtsgrundlagen im Kinder- und Jugendschutz

Ausgabe Nr. 94
Sep. 2012
Digitalisierung im Gesundheitswesen

Früherkennung und Frühintervention. Eine neue Onlinebroschüre gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern, Schule und Behörden.

Früherkennung und Frühintervention (F+F) zielen darauf ab, Kinder und Jugendliche in anspruchsvollen Lebenssituationen in ihrer Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Gefährdungen können etwa Missbrauch und häusliche Gewalt, Drogen- sowie Alkoholprobleme von Jugendlichen sein. Früherkennung bezeichnet das frühzeitige Wahrnehmen von Belastungen und Anzeichen einer möglicherweise beeinträchtigten psychosozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Bezugspersonen. Darauf folgt gegebenenfalls eine professionelle Einschätzung durch Fachpersonen und/oder Fachstellen. In der Frühintervention entwickeln Fachleute gemeinsam mit den als gefährdet erachteten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Bezugspersonen unterstützende Massnahmen und setzen diese um. Viele Gemeinden und Schulen haben mittlerweile F+F-Projekte lanciert. Meist sind verschiedene Akteure wie Lehrerschaft, Schulleitung, Sozialarbeit, schulpsychologische Dienste oder die Jugendanwaltschaft involviert. Dabei stellen sich immer wieder rechtliche Fragen, etwa bezüglich Datenschutz und Schweigepflicht der Beteiligten. Wo hört zum Beispiel die Schweigepflicht auf und wo fängt die Kooperationspflicht im Interesse des Kindes an? Die Broschüre «Früherkennung und Frühintervention bei Jugendlichen. Rechtsgrundlagen für Schulen und Gemeinden» gibt einen Überblick über solche und andere Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern, Schule und den verschiedenen Behörden. Sie wurde im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit von Peter Mösch Payot und Daniel Rosch, Dozenten für Soziale Arbeit an der Hochschule Luzern, verfasst.

Umfassender rechtlicher Überblick
Ausgangspunkt der Broschüre ist die Rechtsstellung von Jugendlichen, um deren Wohl es bei F+F-Projekten letztlich geht. Hier wird im Besonderen die Rechtsbeziehung der Jugendlichen zu ihren Eltern bzw. anderen gesetzlichen Vertretern und zur Schule beleuchtet. Aber auch Rechte und Pflichten, die in der Beratung und bei der Präventionsarbeit mit Jugendlichen eine Rolle spielen können, werden dargestellt. Dabei geht es um Themen wie Verträge, Ausgang, Sexualität, Betäubungsmittel, Alkohol und Zigaretten. Der zweite Teil behandelt Rechtsfragen bezüglich der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Schulbereich (Schule, Eltern, Kindesschutz usw.). Anhand von praxisnahen Beispielen werden Fragen der Fürsorge- und Kooperationspflicht sowie der Schweigepflicht und ihrer Grenzen beantwortet. Der letzte Teil gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen des Schulrechts, des zivilrechtlichen Kindesschutzes und des Jugendstrafrechts. Dabei werden Interventionsmöglichkeiten bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen aufgezeigt. Den Abschluss bilden eine Vorgehensskizze, die die Schulen und Gemeinden bei der Umsetzung von F+F-Projekten unterstützen soll, sowie eine Liste von Links und Literaturhinweisen für weiterführende Informationen.

Früherkennung und Frühintervention bei Jugendlichen. Rechtsgrundlagen für Schulen und Gemeinden. Ein Überblick über Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern, Schule und Behörden von Peter Mösch Payot und Daniel Rosch, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, 2011. Gratisdownload unter http://www.bag.admin.ch/jugendprogramme/10043/index.html?lang=de

Kontakt

Pia Oetiker, Sektion Drogen, pia.oetiker@bag.admin.ch

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