Elektronisches Patientendossier als Arbeitsinstrument für die Zukunft
Sep. 2012Digitalisierung im Gesundheitswesen
eHealth. Das elektronische Patientendossier hat viele Vorteile: bessere Koordination, bessere Behandlungsqualität, mehr Patientensicherheit und mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Der Bund fördert und regelt im Rahmen der «Strategie eHealth Schweiz» die Einführung und Verbreitung der elektronischen Patientendossiers. Neun Kantone haben bereits entsprechende Projekte lanciert. Derzeit wird der gesetzliche Rahmen für die Nutzung dieses neuen Instruments erarbeitet.
Röntgenbilder beim Hausarzt, Ultraschallbilder bei der Frauenärztin, Laborergebnisse im Spital: Die medizinischen Dokumente der Menschen in der Schweiz sind heute weit verstreut und oft nur physisch vorhanden. Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers soll sich das ändern. Über das elektronische Patientendossier können behandlungsrelevante Dokumente (z.B. Röntgenbilder, Operationsberichte, Labordaten etc.) anderen Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden, die entsprechende Einwilligung des Patienten oder der Patientin vorausgesetzt. In der Folge können berechtigte Gesundheitsfachpersonen, d.h. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, aber auch z.B. Spitexmitarbeitende, unabhängig von Ort und Zeit auf behandlungsrelevante Daten ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, die behandelnden Ärzte eines Patienten sind besser vernetzt, sie kommen rascher zu genaueren Diagnosen und die Behandlungsqualität wird gesteigert. Vor allem aber profitieren Patientinnen und Patienten von grösserer Sicherheit: So ist etwa auch ein Arzt oder eine Ärztin, die sie noch nicht kennen, schnell und umfassend über die Krankheitsgeschichte und zum Beispiel über Allergien und Unverträglichkeiten informiert. Das vermindert Fehlbehandlungen und Komplikationen und kann im Notfall Leben retten.
Vorentwurf des Rahmengesetzes
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers ist ein zentraler Bestandteil der 2007 verabschiedeten «Strategie eHealth Schweiz», die das Vorgehen zur Förderung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen festlegt. Im Dezember 2010 hatte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf der rechtlichen Grundlagen für die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten. Dieser Vorentwurf wurde von September bis Dezember 2011 vom Bundesrat in einem Vernehmlassungsverfahren allen interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet.
Selbstbestimmung und Datensicherheit
Zentrale Punkte im Vorentwurf sind die Freiwilligkeit, die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und die Gewährleistung der Datensicherheit. So soll jede Person selber entscheiden, ob sie ein elektronisches Patientendossier erstellen lässt oder nicht. Wer sich für ein elektronisches Dossier entscheidet, behält die volle Datenhoheit; die Patientin oder der Patient allein legt fest, wer auf welche Daten Zugriff hat. Auch die Bereitstellung von Daten im elektronischen Patientendossier ist nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten zulässig.
Damit die sensiblen Daten sicher bereitgestellt und abgerufen werden können, müssen von allen beteiligten Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen Mindestanforderungen, insbesondere technische und organisatorische Standards und Normen, eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen soll mit einem Zertifizierungsverfahren sichergestellt werden. Nicht vorgesehen ist eine Weiterleitung von Daten an Krankenkassen. Vom neuen Gesetz nicht betroffen sind die bestehenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Umgang mit Patientendaten.
Breite Zustimmung
In der Vernehmlassung stiess der Vorentwurf bei drei Vierteln der Teilnehmenden auf Zustimmung. Sie sind mit der Stossrichtung und den Zielen des Vorentwurfs zum elektronischen Patientendossier vorbehaltlos einverstanden. Das Rahmengesetz sei schlank, konzentriere sich auf das Wesentliche und sei technologieneutral. Kritisiert wurde hingegen der Vorschlag, die neue Sozialversicherungsnummer als ein Merkmal zur Identifikation der Patientinnen und Patienten zu verwenden. Zudem befürchtet man Probleme bei der technischen Umsetzung, und gleichzeitig wird das Fehlen von Anreizen wie tariflichen Massnahmen bemängelt.
Gesetzesentwurf
Der Vorentwurf wird zurzeit gemäss den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung überarbeitet und soll im ersten Quartal 2013 ans Parlament überwiesen werden. Bei der Überarbeitung werden insbesondere Alternativen zur Sozialversicherungsnummer (AHVN13) als Identifikator geprüft. Weiter wird abgeklärt, inwiefern Anreize zur Förderung der elektronischen Patientendossiers rechtlich verankert werden können. Der Bund arbeitet eng mit den Kantonen zusammen, um die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers zu fördern und zu koordinieren. Diese Koordinationsarbeiten übernimmt eHealth Schweiz, das zu diesem Zweck eingesetzte Koordinationsorgan Bund-Kantone.
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Eric Beer, Sektion Innovationsprojekte, eric.beer@bag.admin.ch