Sprunglinks

zurück

Aus erster Hand

Ausgabe Nr. 93
Jul. 2012
Nationale Präventionsprogramme

Editorial Pascal Strupler. Der Weg des Präventionsgesetzes bleibt bis zur Zielgeraden ein steiniger. Seit dem 30. September 2009 brütet das Parlament über der bundesrätlichen Botschaft zum Präventionsgesetz. Zuerst der Nationalrat, dann der Ständerat. Am vergangenen 1. Juni ermöglichte der Stichentscheid des Ständeratspräsidenten endlich das Eintreten – und mit 20 zu 16 Stimmen erteilte die Kleine Kammer nach einer wortreichen Detailberatung dem Gesetz seinen Segen. Die Sache ist aber noch nicht gelaufen. Doch dazu später.

Die Vorlage erhitzt die Gemüter. Zwar hat niemand etwas gegen Prävention. Aber immer wieder gegen die eine oder andere Art von Prävention. Von Bevormundung ist die Rede, von staatlichem Übereifer. Die Allianz der Gegner aus Gewerbekreisen fordert eine massvolle Prävention, wobei ihnen das Mass recht schnell voll erscheint. Argumentiert wird mit harten Bandagen und nicht selten mit Halbwahrheiten.

Dezidiert für die Vorlage eingesetzt hat sich die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Gerade diese Stimme ist und bleibt von grosser Bedeutung. Wieso? Insbesondere in den Debatten des Ständerats wurde klar, dass viele Kantonsvertreter vor allem eines befürchten: einen Verlust an kantonaler Autonomie bei der Gestaltung von Präventionsprogrammen. Diese Angst ist unbegründet. Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, einzelne konkrete Massnahmen vorzuschreiben. Die Kantone behalten die Handlungsfreiheit bei deren Gestaltung und entscheiden selber über die Ausgaben für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung.

Im Gegensatz zu heute werden in Zukunft auf Bundesebene Ziele der Prävention definiert. Aber nicht etwa vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Nein, die Ziele werden vom Bundesrat jeweils für acht Jahre festgelegt – unter Mitwirkung der Kantone. Auch die Definition der Strategien kann der Bundesrat nur unter Einbezug der Kantone erarbeiten; dasselbe gilt für nationale Programme des BAG.

Abschliessend sei hier präventiv vor vorschneller Freude gewarnt: Die Vorlage geht im Herbst in die Differenzbereinigung, und der Ständerat muss noch die Ausgabenbremse lösen. Dazu ist die Zustimmung der Mehrheit der Ratsmitglieder erforderlich. Vor der Schlussabstimmung ist nicht Schluss. Und der Gewerbeverband droht mit dem Referendum. Der Kampf geht also weiter!


Pascal Strupler
Direktor des Bundesamts für Gesundheit

Nach oben