Das Massnahmenpaket Drogen – ein Erfolgsmodell
Dez. 2014Nationale Strategien und Präventionsprogramme
Massnahmenpaket Drogen – MaPaDro. Das «Massnahmenpaket Drogen» mit seinem Aktionsplan bildet seit gut zwei Jahrzehnten den Rahmen der erfolgreichen Schweizer Drogenpolitik. Es dient allen involvierten Akteuren als Grundlage ihrer Aktivitäten – sowohl den staatlichen auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden als auch den nichtstaatlichen wie den Fachverbänden und Netzwerken. Derzeit läuft das MaPaDro lll 2012– 2016. Ein Rück- und Ausblick.
Vier Säulen als Basis
Das erste MaPaDro entstand Anfang der 1990er-Jahre. Damals entwickelte der Bund als Antwort auf die grassierenden Drogenprobleme und die offenen Drogenszenen wie den Zürcher Platzspitz einen neuen Ansatz der Drogenpolitik, der bis heute erfolgreich ist und weltweit Nachahmung findet. Er basiert auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Diese Vier-Säulen-Politik wurde damals mittels der MaPaDro l und ll umgesetzt. Sie enthielten ineinander verzahnte Massnahmen in diesen vier Bereichen. Die MaPaDro l und ll haben Wirkung gezeigt: Die offenen Drogenszenen sind verschwunden, und progressive Ansätze in der Therapie und Schadensminderung wie die heroingestützte Behandlung haben sich seither etabliert und haben das körperliche und soziale Leid vieler suchtkranker Menschen gelindert.
Konsolidierung und Weiterentwicklung
Mit dem MaPaDro III der Jahre 2006 bis 2011 wurde die Vier-Säulen-Drogenpolitik konsolidiert und weiterentwickelt. Dabei standen neue Suchtformen und Konsummuster im Vordergrund, und es galt, die Durchlässigkeit zwischen den Strukturen, Angeboten und Massnahmen in allen vier Säulen zu fördern und die Zusammenarbeit der Fachleute, Institutionen und Gremien zu stärken. Mit der Verabschiedung des revidierten Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2008 erhielt die Vier-Säulen-Drogenpolitik zudem eine gesetzliche Grundlage.
Drei Bundesämter beteiligt
Dem Prinzip der Vier-Säulen-Politik entsprechend wurde das MaPaDro III 2012–2016 gemeinsam vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet. Dem BAG obliegt die Federführung und es fungiert als Moderator und Anbieter fachlicher Hilfestellung, stellt Materialien und Mittel zur Verfügung und ist verantwortlich für die Forschung im Bereich Drogen. Das fedpol unterstützt die Kantone in der Koordination der nationalen Drogenbekämpfung und stellt auch Verbindungen zu anderen Ländern her. Das BJ ist für die Rechtsetzung, die Strafverfolgung und die internationale Rechtshilfe verantwortlich.
Verlängerung bis 2016
2011 wurde das MaPaDro III evaluiert, überarbeitet und bis 2016 verlängert. Die obersten Ziele des MaPaDro III 2012–2016 sind nach wie vor die Verringerung des Drogenkonsums sowie die Verminderung der negativen Folgen für die Konsumierenden und die Gesellschaft. Der Aktionsplan dieses MaPaDro III 2012–2016 enthält 22 Massnahmen und ergänzende Aktivitäten. Primäre Bedeutung kommt den Massnahmen der Früherkennung + Frühintervention sowie der Schadensminderung zu. Neue Handlungsschwerpunkte liegen bei den psychoaktiven Medikamenten und sogenannten Neuroenhancern, bei der Regulierung des Cannabismarktes und bei den substanzungebundenen Erkrankungen wie Online- oder Spielsucht. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Nationalen Suchtstrategie auf der Grundlage der Agenda «Gesundheit2020» wird zudem geprüft, wie das MaPaDro III 2012–2016 in diese Strategie integriert werden kann. Im Bereich Internationales stehen aktuell die neuen Entwicklungen in der Cannabisregulierung im Vordergrund, wie sie in Uruguay, Portugal oder den US-Bundesstaaten Washington und Colorado zu verfolgen sind.
Kontakt
René Stamm, Sektion Drogen, rene.stamm@bag.admin.ch