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Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes

Ausgabe Nr. 82
Sep. 2010
Herausforderung Sucht

Alkoholprävention. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz.

Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Seine Totalrevision strebt eine umfassende Zusammenführung der Alkoholpolitik des Bundes an. Die Schaffung von zwei Gesetzen zielt darauf ab, die Interessen des Bundes zu unterscheiden, zum einen die gesundheitspolitischen, zum andern die fiskalpolitischen Zielsetzungen. Diese Trennung ist jedoch nicht gänzlich wasserdicht, da der Steuersatz auf den Spirituosen die Forderungen des Gesundheitsschutzes berücksichtigen muss.

Das neue Spirituosensteuergesetz schafft das Monopol des Bundes auf dem Ethanol (Einfuhr und Herstellung) ab und zielt so auf eine Liberalisierung dieses Marktes. Ausserdem ist eine Vereinfachung des Steuer- und Kontrollsystems vorgesehen.

Der Entwurf für ein Alkoholgesetz wiederum sieht vor, die Alkoholbestimmungen unter einem Dach zu vereinen. Somit werden Präventionsbestimmungen betreffend Bier, Wein und Spirituosen, die im Lebensmittelgesetz geregelt werden, ins neue Alkoholgesetz integriert, welches momentan und entgegen seinem Namen nur die Spirituosen regelt. Diese Tendenz in Richtung einer Harmonisierung der Bestimmungen hat zum Ziel, mehr Kohärenz in der Alkoholpolitik zu schaffen. Ausnahmen sind jedoch insbesondere für die Altersgrenzen (18 und 16 Jahre), Lockvogelangebote (sogenannte Happy Hours, verboten für Spirituosen, erlaubt für Bier und Wein ausser an Freitagen und Samstagen von 21 bis 9 Uhr) und die Werbung vorgesehen.
Anstelle neuer Massnahmen gegen Alkoholangebote zu sehr niedrigen Preisen schlägt der Bundesrat vor, die für Spirituosen geltende Verpflichtung zu kostendeckenden Preisen auf Bier und Wein auszuweiten. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für Testkäufe vorgeschlagen, welche zur Überprüfung der Einhaltung der Alterslimiten für den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke dienen soll.  

Die Aufgabe des Bundesmonopols und die Vereinfachung der Kontrollen führt zu einer Aufgabenreduktion, was sich auf die Organisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) auswirken wird. Diese ist derzeit als selbständige Anstalt mit dem Vollzug der Alkoholgesetzgebung betraut. Alcosuisse, das für die Einfuhr von Ethanol zuständige Profitcenter der EAV, soll im Zuge der Revision privatisiert werden. Der verbleibende Teil der EAV soll in die zentrale Bundesverwaltung überführt werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31. Oktober 2010.

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